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Corona – Krise sorgt für Anstieg der Eheschließungen

Eine gewagte These, aber 2022 wurden mehr Ehen geschlossen als vor Corona. Die Zahl der Scheidung sinkt und wenn, dann erfolgen Scheidungen zum Großteil einvernehmlich.

Die von STATISITK AUSTRIA veröffentlichen Zahlen zeigen es deutlich, denn In Österreich wurden 2022 insgesamt 13.997 Ehen geschieden. Das ist ein Rückgang von -3,5% zum Vorjahr. Die meisten Scheidungen gibt es Wien (3.329) gefolgt von Niederösterreich (2.798) und Oberösterreich (2.121). Und obwohl somit rund 34,5% aller in Österreich geschlossenen Ehen wieder geschieden werden, gab es 2022 insgesamt 47.482 Eheschließungen, das sind 14,1 % mehr als im Vorjahr. Die Ehe ist damit ungebrochen die beliebteste Form des Zusammenlebens in Österreich. In allen Bundesländern wurden 2022 mehr Ehen geschlossen als im Jahr davor. Die stärksten Anstiege wurden dabei in Kärnten (+21,6 %) verzeichnet, gefolgt vom Burgenland und von Niederösterreich (je +17,9 %), Steiermark (+17,3 %), Salzburg (+16,5 %) sowie Tirol (+16,2 %). In Wien (+14,8 %), Oberösterreich (+12,2 %) und Vorarlberg (+5,3 %) blieben die Anstiege der Eheschließungszahlen unter dem bundesweiten Durchschnitt.

Mehr als 85% aller Scheidungen erfolgen einvernehmlich. Das heißt, dass sich die Ehepartner einig sind über die Versorgung der minderjährigen Kinder, Unterhalt und Aufteilung des Vermögens. „Das kann ich aus der Praxis bestätigen“, so der auf Ehe- und Wirtschaftsrecht spezialisierte Wiener Rechtsanwalt Dr. Clemens GÄRNER. „Auch wenn eine Scheidungsklage eingereicht wird, kann die Ehe einvernehmlich beendet werden. Oft wird versucht, mit einer Scheidungsklage „Druck“ auf den Ehepartner zu erzeugen, um sich den meist wirtschaftlichen Vorstellungen des Partners zu beugen. Mit überlegter Strategie und einer konsequenter Vorgehensweise können solche sehr unangenehmen Konstellationen meist rasch wieder beendet werden.“, so GÄRNER. 2022 wurden nur 1.083 Ehen aufgrund einer eingebrachten Ehescheidungsklage aus Verschulden vom Gericht geschieden. Die einvernehmliche Scheidung erfordert viel Erfahrung und Weitblick. Immerhin werden häufig Ereignisse, die weit in der Zukunft liegen geregelt. Eine einvernehmliche Scheidung benötigt einen Scheidungsvergleich, der zwischen den Ehegatten abgestimmt und vereinbart ist. Das sollte sogfältig und überlegt geplant sein.

Rückfragehinweis:

Dr. Clemens GÄRNER ist Rechtsanwalt in Wien und führt seine auf Familien- und Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei in 1010 Wien. Er berät und vertritt auch in hochsensiblen und im Fokus der Medienöffentlichkeit stehenden Fällen. Dr. GÄRNER ist Vizepräsident des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien sowie Autor und Herausgeber von fachspezifischer Literatur. Er publiziert regelmäßig zu Themen über Familienrecht, Ehescheidungen und damit zusammenhängende wirtschaftliche Problemstellungen.
Tel: +43 1 7188800
E-Mail:gaerner@gaerner-law.at

Die redaktionelle Nutzung ist kostenfrei. Bildhinweis: © Walter J. Sieberer

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Mag. Walter J. Sieberer
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